Auf SPD-Antrag vom 05.02. 2013 wurde auf der Gemeinderatsitzung am 19.02.2014 mehrheitlich beschlossen „zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Teilgebiet „Kestenberg“ eine Planungsgesellschaft mit der Erstellung städtebaulicher Grundleistungen gem. § 19 Abs. 1 HOAI „ zu beauftragen.
Damit wird nicht nur Rechtssicherheit geschaffen sondern es können endlich die erforderlichen Planungen für die Straße in die Wege geleitet werden und für die jetzt brach liegenden Baustellen im Planungsverfahren Baurecht geschaffen werden.